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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025 und Genehmigung

Haushaltssatzung 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — -44.861.825 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  44.419.825 EUR

mit einem Saldo von —  -442.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 0 EUR

mit einem Saldo von  — 0 EUR

mit einem Überschuss von —  -442.000 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 2.703.701 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  4.722.156 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — -13.859.694 EUR

mit einem Saldo von  — -9.137.538 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  8.793.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  -2.761.940 EUR

mit einem Saldo von —  6.031.060 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von —  -402.777 EUR

festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.793.000,00 € festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

auf  — 320 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 320 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  — 390 v.H.

§6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.

§7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Homberg (Efze), 25. November 2024
Der Magistrat
gez. Dr. Nico Ritz,
Bürgermeister

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), die Genehmigung

1.

zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Homberg (Efze),

2.

zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Efze) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

8.793.000 EUR

(in Worten: „acht Millionen siebenhundertdreiundneunzigtausend Euro“).

Gemäß § 103 Abs. 2 HGO.

Homberg, 18.Dezember 2024
gez. Becker,
Landrat
Siegel

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar bis einschließlich 21. Januar 2025 im Rathaus, Abteilung Kämmerei. Rathausgasse 1, Zimmer 18, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Hinweis: Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ einzusehen.

Homberg, den 20. Dezember 2024
Der Magistrat
gez. Dr. Nico Ritz,
Bürgermeister