1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — -44.861.825 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 44.419.825 EUR
mit einem Saldo von — -442.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
mit einem Überschuss von — -442.000 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 2.703.701 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.722.156 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -13.859.694 EUR
mit einem Saldo von — -9.137.538 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 8.793.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -2.761.940 EUR
mit einem Saldo von — 6.031.060 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des
Haushaltsjahres von — -402.777 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.793.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
| auf — 320 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 320 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf — 390 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), die Genehmigung
| 1. | zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Homberg (Efze), |
| 2. | zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Efze) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von |
8.793.000 EUR
(in Worten: „acht Millionen siebenhundertdreiundneunzigtausend Euro“).
Gemäß § 103 Abs. 2 HGO.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 13. Januar bis einschließlich 21. Januar 2025 im Rathaus, Abteilung Kämmerei. Rathausgasse 1, Zimmer 18, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Hinweis: Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ einzusehen.