Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
Aufgrund der §§ 169 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 162 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. dem Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ff.) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Die Entwicklungssatzung der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 11.08.1993 über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches „Holzhäuser Feld“ (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 7 vom 27.05.1993), veröffentlicht im Homberger Anzeiger vom 30.09.1993, wird aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 22.10.2025 abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.
Diese Satzung tritt gem. §§ 169, Abs.1 Nr. 8 sowie 162 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2025 übereinstimmt.