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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.

der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Aufhebung des förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches „Holzhäuser Feld“ vom 11.08.1993

Aufgrund der §§ 169 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 162 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. dem Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634 ff.) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2025 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung der förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereiches

Die Entwicklungssatzung der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 11.08.1993 über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches „Holzhäuser Feld“ (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 7 vom 27.05.1993), veröffentlicht im Homberger Anzeiger vom 30.09.1993, wird aufgehoben.

Die Aufhebungssatzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 22.10.2025 abgegrenzten Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und ist als Anlage beigefügt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gem. §§ 169, Abs.1 Nr. 8 sowie 162 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Homberg (Efze), den 22.12.2025
Der Magistrat
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2025 übereinstimmt.

Homberg (Efze), den 22.12.2025
Der Magistrat
FB II/1 Techn. Dienste
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister