Der über den Wahlvorschlag der FWG zur Kommunalwahl am 15.03.2026 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Herr Jan-Peter Klevinghaus, Homberg (Efze), hat sein Mandat zum 29.04.2026 niedergelegt.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste, bisher nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.
Als Nachrücker stelle ich Herrn Hans-Joachim Grohmann, Tannenweg 24, 34576 Homberg (Efze), fest.
Gegen die Gültigkeit der Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).