Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) hat am 23. Mai 2024 mit Beschluss Nr. 2 über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entschieden und danach die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig als Satzung beschlossen.
Gegenstand: Aufstellung einer Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) im Bereich des Abel-Becker-Weges gem. § 13 a BauGB;hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss
Beschluss: pp.Weiterhin wird der Satzungsbeschluss gefasst.
Die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig und die dazugehörige Begründung können im Fachbereich Wirtschaftsförderung/ Stadtentwicklung/Tourismus, Marktplatz 5, 34576 Homberg (Efze), während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 994-144 von jedermann eingesehen werden und über deren Inhalt auch Auskunft verlangen.
Der Plan und die entsprechenden Unterlagen sind auch über die Internetseiten der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Dateien abrufbar:
https://www.homberg-efze.de / wirtschaft-stadtentwicklung / stadtentwicklung / bauleitplanung/ laufende -bauleitplanungsverfahren / Bebauungsplan Nr. 4/3 Wernswig
Weiterhin stehen die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig in Kraft.
Die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 für den Stadtteil Wernswig wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 des Baugesetzbuches, in der derzeit gültigen Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches, in der derzeit gültigen Fassung, über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.