Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den erneuten Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2024 bekannt:
Punkt 3 der Tagesordnung: Aufstellung einer Änderung Nr. 9 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung von
Wohnbauflächen (W) unter Aufhebung der Zweckbestimmung Sondergebiet Krankenhaus;
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Der erneute Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung einer Änderung Nr. 9 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung von Wohnbauflächen (W) unter Aufhebung der Zweckbestimmung Sondergebiet Krankenhaus wird gefasst.
Die Bauverwaltung, FB Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/Tourismus, wird in Kürze die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Erörterung geben. Diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung stützt sich auf die Regelungen des § 3 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung.