Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86.01.034 am 20.02.1986.
Aufstellung einer Änderung und Erweiterung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 15 der Kreisstadt Homberg (Efze) für die Ausweisung eines Naturerlebniszentrums im Bereich der Haingasse;
Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2026 bekannt:
Punkt 7 der Tagesordnung: Aufstellung einer Änderung und Erweiterung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 15 der Kreisstadt Homberg (Efze) für die Ausweisung eines Naturerlebniszentrums im Bereich der Haingasse;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Änderung und Erweiterung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 15 der Kreisstadt Homberg (Efze) für die Ausweisung eines Naturerlebniszentrums im Bereich der Haingasse wird gefasst.
Die Bauverwaltung wird in Kürze die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Erörterung geben. Diese Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung stützt sich auf die Regelungen des § 3 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung.