Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung der Kreisstadt Homberg (Efze) Informationen und Beschwerden, dass Hundekot auf öffentlichen Flächen liegen bleibt: zum einen wird der Hundekot beim Gassi gehen vom Hundehaltern nicht unverzüglich und pflichtgemäß aufgesammelt und entsorgt, zum anderen koten freilaufende Hunde in die öffentlichen Bereiche (Straße, Gehweg, Spielplätze, Grünflächen und Grünanlagen). Ein unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden ist ohnehin unzulässig.
Durch den liegenbleibenden Hundekot kommt es zur Geruchsbelästigung, zieht Insekten und andere Hunde an, die sich dann dort ebenfalls erleichtern wollen; auch Würmer und Viren können in den Exkrementen eines Hundes enthalten sein. Damit geht auch ein beträchtliches Gesundheitsrisiko von dem Hundekot aus. Außerdem ist es sehr unangenehm, wenn man versehentlich in solche Hinterlassenschaften tritt (etwa bei Dunkelheit). Wer das schon einmal erlebt hat, kennt dieses Ärgernis.
Den Hundekot nicht von öffentlichen Flächen zu entfernen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist gemäß § 6 der Ordnungssatzung der Kreisstadt Homberg (Efze) mit Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro bedroht.
Sie können sich Geldbußen und Ärger ersparen, wenn Sie beim nächsten Gassi gehen mit Ihrem Hund einen Hundekotbeutel mitnehmen, den Hundekot an Ort und Stelle aufnehmen und ihn danach im nächsten öffentlichen Mülleimer entsorgen.