Titel Logo
Homberg Efze aktuell
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grundsteuer 2024

Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuern A und B für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuern A und B für das Jahr 2024 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024, bzw. bei Kleinbeträgen jeweils am 15. Februar und 15. August 2024 fällig. Bei Jahreszahlern wird der Gesamtbetrag am 1. Juli 2024 fällig.

Mit dem Tag der ersten öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung am 12. Januar 2024 in Homberg Aktuell treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Kreisstadt Homberg (Efze) angefochten werden.

34576 Homberg (Efze), 02. Januar 2024
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister