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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.

hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Gemäß § 3, Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit bekanntgegeben, dass für o. g. Gebiet die Teilaufhebung für den Bebauungsplan Nr. 1 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Hülsa beschlossen worden ist.

Der Entwurf, die Begründung mit Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

20. Januar 2025 bis einschließlich 20. Februar 2025

in den Räumen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/Tourismus, Marktplatz 5, 34576 Homberg (Efze) zu jedermanns Einsichtnahme aus und können während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

Umweltbericht

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Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes

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In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

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Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung

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Methoden der Umweltprüfung, Räumliche und inhaltliche Abgrenzung

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Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ( Schutzgut Mensch sowie Landschaft u. Landschaftsbild, Schutzgut Tiere u. Pflanzen - Artenschutzrechtliche Betrachtung, Schutzgut Boden u. Fläche, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Kultur- u. Sachgüter, Wechselwirkungen)

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Zusammengefasste Umweltauswirkungen

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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

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Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

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Allgemein verständliche Zusammenfassung

7 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

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RP Kassel Dez. Forsten, Jagd - keine forstrechtlichen Bedenken

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RP Kassel Umweltamt Dez. 31.1 - FB Altlasten u. Bodenschutz - keine Bedenken

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RP Kassel Umweltamt Dez. 31.3-Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz - Belange werden nicht berührt

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RP Kassel Umweltamt Dez. 31.5-Kommunales Abwasser, Gewässergüte - liegt in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde

Dez. 31.5-Industrielles Abwasser, Wassergefährdende Stoffe - Belange werden nicht berührt

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RP Kassel Bergaufsicht - Belange des Bergbaus werden nicht berührt

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Kreisausschuss AG 60.3 - Bauen und Umwelt

Keine Bedenken aus wasseraufsichtlicher Sicht. Trinkwasserschutz- u. Überschwemmungsgebiete werden nicht berührt

UNB - keine grundsätzlichen Bedenken aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

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Kreisausschuss FB 83-Landwirtschaft u. Landentwicklung - keine Bedenken u. Anregungen aus landwirtschaftlicher Sicht

Erläuterungen können im FB Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/ Tourismus während dieser Zeit gegeben werden.

Der Plan und die entsprechenden Unterlagen sind auch über die Internetseiten der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Dateien abrufbar:

https://www.homberg-efze.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/ laufende-bauleitplanungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 1 Hülsa

Weiterhin stehen die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zur Verfügung.

Etwaige Anregungen können während der Auslegungszeit beim Magistrat der Stadt Homberg (Efze) -FB Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/Tourismus-, Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter wifoestadtentwtour@homberg-efzde.de übermittelt werden, sie können aber auch bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2 a bis 4 a BauGB kann einem Dritten übertragen werden. Gemäß § 4 b BauGB wurde das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung, BIL, Witzenhausen, mit der Durchführung der Verfahrensschritte beauftragt.

Homberg (Efze), den 08.01.2025
Der Magistrat
- FB II/3 WST -
gez.
Claudia Ulrich
Erste Stadträtin