Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
um eine Änderung Nr. 24 für den Bereich der Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig im Bereich des Abel-Becker-Weges
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 15.07.2021 mit Beschluss Nr. 4 die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gem. § 50 Abs. 1 HGO auf den Magistrat übertragen. Der Magistrat hatte mit Beschluss Nr. 4 vom 24.02.2022 eine Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) im Bereich des Abel-Becker-Weges beschlossen. Die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 für den Stadtteil Wernswig ist am 21.06.2024 in Kraft getreten.
Die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 für den Stadtteil Wernswig wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Dieses Verfahren sagt aus, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13 a, Abs. 2 Nr. 2 BauGB nur durch eine Berichtung anzupassen ist.
Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) hat daher mit Beschluss Nr. 9 vom 08. August 2024 eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes um eine Änderung Nr. 24 für den Bereich der Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 4 für den Stadtteil Wernswig beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes in Kraft.