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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Homberger Turnerschaft 1862 e.V. - Abt. Volleyball

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)- Flurbereinigungsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

Gz.: 2-HR-05-14-61-01-B-0004#001

Flurbereinigungsverfahren Malsfeld K20

Verfahrens-Nr.: UF 1461

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Malsfeld K20 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie nachstehend angegeben festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 06.05.2025 im Dorfgemeinschaftshaus Elfershausen, Rasenweg 19 in 34323 Malsfeld-Elfershausen erläutert worden sind und am

Mittwoch, 07.05.2025 von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag, 08.05.2025 von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr und

Freitag, 09.05.2025 von 8:00 bis 13:00 Uhr

im Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Raum B E05/B E06, Hans-Scholl-Straße 6 in 34576 Homberg (Efze) ausgelegen haben.

Auf Grund begründeter Einwendungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung im Bereich von Gehölzabschnitten an Wegen und Gewässern wie folgt geändert:

Die geänderten Wertermittlungsergebnisse sind den betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen und Erbbauberechtigten durch Zusendung der ihre Grundstücke betreffenden Nachweise des Alten Bestandes bekannt gegeben worden.

Auch für die vorstehenden Flurstücke werden die geänderten Wertermittlungsergebnisse hiermit festgestellt.

Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen während der Widerspruchsfrist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde-, Hans-Scholl-Straße 6 in 34576 Homberg (Efze), während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Begründete Einwendungen wurden behoben.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Malsfeld und Stadt Melsungen sowie den angrenzenden Gemeinden Morschen, Knüllwald, Körle und Söhrewald sowie den Städten Hessisch Lichtenau, Spangenberg, Homberg (Efze) und Felsberg öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1461 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) oder bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Homberg (Efze), den 18.08.2025
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
(LS)
Im Auftrag
gez. Schäfer, Verfahrensleiterin
Vorstehende Bekanntmachung des Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde - wird hiermit veröffentlicht.
Homberg (Efze), 20.08.2025
Der Magistrat
- FB II/3 WST -
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister