Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) hat gemäß § 114 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) am 11. September 2025 die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 beschlossen und dem Magistrat die Entlastung erteilt.
Die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Schwalm-Eder-Kreises vom 28. Juli 2025 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 enthalten folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Homberg (Efze) und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar“.
Der vorstehende Beschluss über die Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 sowie die Entlastung des Magistrats wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 der Kreisstadt Homberg (Efze) mit dem Rechenschaftsbericht sind im Internet unter https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ gemäß § 114 Absatz 2 HGO einzusehen.