Der über den Wahlvorschlag der SPD zur Kommunalwahl am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Herr Martin Stöckert, Homberg (Efze), hat sein Mandat zum 18.09.2025 niedergelegt.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste, bisher nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.
Als Nachrücker stelle ich Herrn Jörg Bässe, Am Trinkrasen 2, 34576 Homberg (Efze), fest.
Gegen die Gültigkeit der Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).