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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 40/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.

zum Bebauungsplan Nr. 15 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung gastronomische und kulturelle Zwecke für einen Teilbereich des Stadtparks im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 die Aufstellung einer Änderung Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung gastronomische und kulturelle Zwecke für einen Teilbereich des Stadtparks im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 den Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst. Gleichzeitig wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss die Änderung des Abgrenzungsbereiches beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer gastronomischen Einrichtung (Café und Mensabetrieb) am Rand des neugestalteten Stadtparks ermöglicht werden. Zudem soll eine weitere Nutzungsmöglichkeit von Räumen für gemeinschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke geschaffen werden.

Weiterhin soll gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan eine Anpassung an die tatsächliche Nutzung erfolgen.

Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Änderung Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 BauGB sind erfüllt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom

06. Oktober 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Wirtschafts-förderung/Stadtentwicklung/Tourismus, Marktplatz 5 sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-144 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Offenlegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung liegen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

13. Oktober 2025 bis einschließlich 13. November 2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 im Hauptamt, Rathaus, Rathausgasse 1, zu jedermanns Einsichtnahme aus und können eingesehen werden.

Erläuterungen können in der Bauverwaltung, FB Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/ Tourismus während dieser Zeit gegeben werden.

Der Plan und die entsprechenden Unterlagen sind auch über die Internetseiten der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Dateien abrufbar:

www.homberg-efze.de (wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/laufende- bauleitplanungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 15/4).

Weiterhin stehen die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zur Verfügung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Änderung Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, ausgeführt wird. § 4 c BauGB wird nicht angewendet

Etwaige Anregungen können während der Auslegungszeit beim Magistrat der Stadt Homberg (Efze), Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 unberücksichtigt bleiben.

Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2 a bis 4 a BauGB kann einem Dritten übertragen werden. Gemäß § 4 b BauGB wurde das Büro akp_Stadtplanung + Regionalentwicklung, Kassel, mit der Durchführung der Verfahrensschritte beauftragt.

Homberg (Efze), den 25.09.2025
Der Magistrat
- FB II/3 WST -
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister