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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Dorfgemeinschaftshäuser und die Multifunktionsräume in den Feuerwehrhäusern hat der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) eine neue Entgeltordnung am 04.07.2024 erlassen.

Diese Entgeltordnung gilt auch analog für die Dorfgemeinschaftshäuser und Multifunktionsräume in den Feuerwehrhäusern, die an örtliche Trägervereine übergeben wurden.

1. Grundgebühren

Die Grundgebühr für die Anmietung des

DGH Allmuthshausen

DGH Berge

DGH Hombergshausen

DGH Lembach

DGH Lützelwig

DGH Mörshausen

DGH Mühlhausen

DGH Roppershain

sowie für die Anmietung des Multifunktionsraumes im

Feuerwehrhaus Caßdorf

Feuerwehrhaus Dickershausen

Feuerwehrhaus Mardorf

beträgt

40,00 € (55,00 €) /Veranstaltungstag

für die Anmietung des

DGH Holzhausen

DGH Hülsa

DGH Sondheim

DGH Welferode

beträgt

50,00 € (70,00 €) /Veranstaltungstag

Für Vor- und/oder Nachbereitungstage zur Veranstaltung werden 50 % der v.g. Grundgebühren berechnet. Der Tag der Endreinigung wird nicht berechnet, sofern keine weitere Nutzung erfolgt.

Bei der Anmietung der v.g. Räumlichkeiten / Häuser für kommerzielle Zwecke erhöhen sich die Grundgebühren um 100 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Kreisstadt Homberg (Efze) behält sich das Recht vor, bei besonderen Veranstaltungen über die Befreiung von der Zahlung der Grundgebühren und / oder Nebenkosten zu entscheiden. Anträge hierfür sind schriftlich zu stellen.

2. Nebenkosten;

Strom- und Wasserverbrauch (einschl. Abwasser), Übergabe u. Rücknahme

Der Strom- und Wasserverbrauch (einschl. Abwasser), die Heizkosten sowie die Gebühr für die Übergabe/ Rückgabe des Hauses / des Raumes wird pauschal wie folgt berechnet:

DGH Allmuthshausen

DGH Berge

DGH Hombergshausen

DGH Lembach

DGH Lützelwig

DGH Mörshausen

DGH Mühlhausen

DGH Roppershain

sowie für die Anmietung des Multifunktionsraumes im

Feuerwehrhaus Caßdorf

Feuerwehrhaus Dickershausen

Feuerwehrhaus Mardorf

beträgt

45,00 €/Veranstaltungstag

(gilt für den Zeitraum 01.05. -30.09.)

65,00 €/Veranstaltungstag *)

(gilt für den Zeitraum 01.10. – 30.04.)

DGH Holzhausen

DGH Hülsa

DGH Sondheim

DGH Welferode

beträgt

55,00 €/Veranstaltungstag

(gilt für den Zeitraum 01.05. -30.09.)

80,00 €/Veranstaltungstag *)

(gilt für den Zeitraum 01.10. – 30.04.)

*) zuzüglich Heizungszuschlag

3. Müllentsorgung

Jeder Mieter / jede Mieterin hat für die Entsorgung des anfallenden Mülls selbst zu sorgen. Bei Bedarf können Müllsäcke beim Bürgerbüro der Kreisstadt Homberg (Efze) erworben werden.

4. Reinigung oder Nachreinigung durch die Hausverwaltung

Die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten ist grundsätzlich durch den jeweiligen Veranstalter bzw. Mieter / Mieterin durchzuführen.

Wird die Reinigung durch den jeweiligen Hausverwalter durchgeführt, sind

nach Familienfeiern

pauschal

100,00 €

und nach sonstigen Veranstaltung

z. B. Sitzungen, Versammlungen

pauschal

50,00 €

zu zahlen.

Der Stundensatz für Nacharbeiten, die aufgrund nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung durch die Hausverwaltung erforderlich werden, beträgt 27,00 €/Std.

5. Der Stadt Homberg (Efze) steht jederzeit das Recht zu, bei Veranstaltungen, gleich welcher Art, eine Kaution bis zu einer Höhe von 6.000,00 € festzusetzen.

6. Alle Forderungen der GEMA für Inanspruchnahme von Musikanlage gehen zu Lasten des jeweiligen Benutzers.

7. Die Absage von Anmietungen muss seitens des Benutzers mindestens zwei Wochen vorher erfolgen, bei Nichteinhaltung dieser Frist werden die Grundgebühren in Rechnung gestellt.

8. Diese Entgeltordnung gilt nicht für Vereine, Verbände, Parteien und Jugendgruppen aus der Stadt Homberg (Efze) einschl. aller Stadtteile, für satzungsmäßige Veranstaltungen, Advents- und Weihnachtsfeiern sowie Altennachmittage.

9. Diese Entgeltordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Entgeltordnung vom 24.09.2015 verliert hiermit ihre Gültigkeit.

Homberg (Efze), den 20.09.2024
Der Magistrat
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister