der Dorfgemeinschaftshäuser und die Multifunktionsräume in den Feuerwehrhäusern hat der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) eine neue Entgeltordnung am 04.07.2024 erlassen.
Diese Entgeltordnung gilt auch analog für die Dorfgemeinschaftshäuser und Multifunktionsräume in den Feuerwehrhäusern, die an örtliche Trägervereine übergeben wurden.
1. Grundgebühren
Die Grundgebühr für die Anmietung des
| DGH Allmuthshausen | |
| DGH Berge | |
| DGH Hombergshausen | |
| DGH Lembach | |
| DGH Lützelwig | |
| DGH Mörshausen | |
| DGH Mühlhausen | |
| DGH Roppershain | |
| sowie für die Anmietung des Multifunktionsraumes im | |
| Feuerwehrhaus Caßdorf | |
| Feuerwehrhaus Dickershausen | |
| Feuerwehrhaus Mardorf | |
| beträgt | 40,00 € (55,00 €) /Veranstaltungstag |
| für die Anmietung des | |
| DGH Holzhausen | |
| DGH Hülsa | |
| DGH Sondheim | |
| DGH Welferode | |
| beträgt | 50,00 € (70,00 €) /Veranstaltungstag |
Für Vor- und/oder Nachbereitungstage zur Veranstaltung werden 50 % der v.g. Grundgebühren berechnet. Der Tag der Endreinigung wird nicht berechnet, sofern keine weitere Nutzung erfolgt.
Bei der Anmietung der v.g. Räumlichkeiten / Häuser für kommerzielle Zwecke erhöhen sich die Grundgebühren um 100 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kreisstadt Homberg (Efze) behält sich das Recht vor, bei besonderen Veranstaltungen über die Befreiung von der Zahlung der Grundgebühren und / oder Nebenkosten zu entscheiden. Anträge hierfür sind schriftlich zu stellen.
2. Nebenkosten;
Strom- und Wasserverbrauch (einschl. Abwasser), Übergabe u. Rücknahme
Der Strom- und Wasserverbrauch (einschl. Abwasser), die Heizkosten sowie die Gebühr für die Übergabe/ Rückgabe des Hauses / des Raumes wird pauschal wie folgt berechnet:
| DGH Allmuthshausen | |
| DGH Berge | |
| DGH Hombergshausen | |
| DGH Lembach | |
| DGH Lützelwig | |
| DGH Mörshausen | |
| DGH Mühlhausen | |
| DGH Roppershain | |
| sowie für die Anmietung des Multifunktionsraumes im | |
| Feuerwehrhaus Caßdorf | |
| Feuerwehrhaus Dickershausen | |
| Feuerwehrhaus Mardorf | |
| beträgt | 45,00 €/Veranstaltungstag |
| (gilt für den Zeitraum 01.05. -30.09.) |
| 65,00 €/Veranstaltungstag *) |
| (gilt für den Zeitraum 01.10. – 30.04.) |
| DGH Holzhausen | |
| DGH Hülsa | |
| DGH Sondheim | |
| DGH Welferode | |
| beträgt | 55,00 €/Veranstaltungstag |
| (gilt für den Zeitraum 01.05. -30.09.) |
| 80,00 €/Veranstaltungstag *) |
| (gilt für den Zeitraum 01.10. – 30.04.) |
*) zuzüglich Heizungszuschlag
3. Müllentsorgung
Jeder Mieter / jede Mieterin hat für die Entsorgung des anfallenden Mülls selbst zu sorgen. Bei Bedarf können Müllsäcke beim Bürgerbüro der Kreisstadt Homberg (Efze) erworben werden.
4. Reinigung oder Nachreinigung durch die Hausverwaltung
Die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten ist grundsätzlich durch den jeweiligen Veranstalter bzw. Mieter / Mieterin durchzuführen.
Wird die Reinigung durch den jeweiligen Hausverwalter durchgeführt, sind
| nach Familienfeiern | pauschal | 100,00 € |
| und nach sonstigen Veranstaltung |
| |
| z. B. Sitzungen, Versammlungen | pauschal | 50,00 € |
zu zahlen.
Der Stundensatz für Nacharbeiten, die aufgrund nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung durch die Hausverwaltung erforderlich werden, beträgt 27,00 €/Std.
5. Der Stadt Homberg (Efze) steht jederzeit das Recht zu, bei Veranstaltungen, gleich welcher Art, eine Kaution bis zu einer Höhe von 6.000,00 € festzusetzen.
6. Alle Forderungen der GEMA für Inanspruchnahme von Musikanlage gehen zu Lasten des jeweiligen Benutzers.
7. Die Absage von Anmietungen muss seitens des Benutzers mindestens zwei Wochen vorher erfolgen, bei Nichteinhaltung dieser Frist werden die Grundgebühren in Rechnung gestellt.
8. Diese Entgeltordnung gilt nicht für Vereine, Verbände, Parteien und Jugendgruppen aus der Stadt Homberg (Efze) einschl. aller Stadtteile, für satzungsmäßige Veranstaltungen, Advents- und Weihnachtsfeiern sowie Altennachmittage.
9. Diese Entgeltordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Entgeltordnung vom 24.09.2015 verliert hiermit ihre Gültigkeit.