Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 06. Juli 2023 die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Hülsa beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Planung soll die im Flächennutzungsplan dargestellte Reduzierung von Bauflächen im Gemeindegebiet umgesetzt und das in § 8 Abs. 2 BauGB formulierte Entwicklungsgebot der Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan nachgekommen werden.
Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom
21. Oktober 2024 bis einschließlich 04. November 2024
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/Tourismus, Marktplatz 5 sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Planentwurf und die Begründung sind auch über die Internetseite der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Datei abrufbar:
https://www.homberg-efze.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/ laufende-bauleitplanungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 1 Hülsa
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht die öffentliche Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB ersetzt.
Alle Bürgerinnen und Bürger und Interessenvereinigungen können sich zu dem Plan äußern.
Dieses Verfahren beschränkt nicht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung Bedenken und Anregungen schriftlich vorzubringen.