hier: Aufstellungsbeschluss
Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Oktober 2024 bekannt:
Punkt 2.1 der Tagesordnung:
Aufstellung einer Änderung Nr. 30 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) im Bereich der Hersfelder Straße zur Darstellung von Sondergebietsflächen Einzelhandel
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Änderung Nr. 30 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Darstellung von Sondergebiets- flächen Einzelhandel wird gefasst.
Mit dem Beschluss werden noch keine Sortimentsfestsetzungen getroffen.
Die Bauverwaltung, FB Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/Tourismus, wird in Kürze die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Erörterung geben. Diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung stützt sich auf die Regelungen des § 3 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung.