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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Kreisstadt Homberg (Efze)

Stellenausschreibung

In der Kreisstadt Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kreis, ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Stadt Homberg (Efze) hat 14.710 Einwohner (Stand 31.03.2025).

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird Sonntag, den 15. März 2026, von den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Homberg (Efze) für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

Gegebenenfalls findet am 12. April 2026 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Außerdem wird eine Aufwandsentschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 19. Juli 2026.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht vom Wahlrecht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ausgeschlossen sind.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (GG), von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens bis Montag, den 5. Januar 2026, bis 18:00 Uhr, schriftlich beim Wahlleiter der Kreisstadt Homberg (Efze), Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 5. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

In der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) besteht zurzeit folgende Sitzverteilung: CDU 11, SPD 12, FDP 2, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 4 und FWG 8.

Die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters findet zusammen mit der Kommunalwahl 2026 statt.

Homberg (Efze), den 21. November 2025
gez. Johannes Maiwald
Gemeindewahlleiter