Nach Prüfung der Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schwalm-Eder Mitte die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Interkommunales Gewerbegebiet Schwalm-Eder Mitte Knüllwald-Remsfeld“ in der jetzt gültigen Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 04.11.2025 als Satzung einstimmig beschlossen.