Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 10.09.2020 mit Beschluss Nr. 8 die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gem. § 50 Abs. 1 HGO auf den Magistrat übertragen.
Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den Aufstellungsbeschluss Magistrats vom 11. Januar 2024 bekannt:
Punkt 10 der Tagesordnung:
Aufstellung einer Änderung Nr. 2 zum Bebauungs- plan Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bereich „Die Rodenäcker“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bereich „Die Rodenäcker“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt wird.