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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bek. Aufstellungsbeschluss F-Plan Nr. 22

Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.

für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung Wohnbaufläche (W) im Bereich „Die Rodenäcker“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;

hier: Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 10.09.2020 mit Beschluss Nr. 7 die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gem. § 50 Abs. 1 HGO auf den Magistrat übertragen.

Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den Aufstellungsbeschluss Magistrats vom 11. Januar 2024 bekannt:

Punkt 9 der Tagesordnung:

Aufstellung einer Änderung Nr. 22 Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Bereich „Die Rodenäcker“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;

hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Bereich „Die Rodenäcker“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gefasst.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung Nr. 22 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Wernswig nur im Wege der Berichtigung anzupassen ist.

Homberg (Efze), den 26.01.2024
Der Magistrat
- FB II/3 Wirtschaftsförderung/
Stadtentwicklung/Tourismus-
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister