Unter Bezugnahme auf § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung stelle ich fest, dass Herr Benjamin Koch mit Wirkung vom 15.10.2024 durch Wegzug sein Amt als stellvertretender Ortsvorsteher sowie die Mitgliedschaft im Ortsbeirat verloren hat.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach. Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, bleibt der Sitz des Ortsbeirates Allmuthshausen für die Dauer der Wahlzeit unbesetzt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an Einspruch bei mir einlegen oder zu Protokoll erklären.