Unter Bezugnahme auf § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung stelle ich fest, dass Herr Ingo Völker mit Wirkung vom 23.11.2024 von seinem Amt als stellvertretender Schriftführer zurückgetreten und mit Wirkung vom selben Tage als Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteiles Allmuthshausen sein Mandat niedergelegt hat
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach. Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, bleibt der Sitz des Ortsbeirates Allmuthshausen für die Dauer der Wahlzeit unbesetzt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an Einspruch bei mir einlegen oder zu Protokoll erklären.