Die Landesregierung hat den 15. März 2026 zum Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl bestimmt. Mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, bekanntgemacht in der Ausgabe Nr. 48/2025 vom 28. November 2025 des Mitteilungsblattes der Stadt Homberg „Homberg (Efze) aktuell“, habe ich daher um die Einreichung von Wahlvorschlägen gebeten.
Die gesetzliche Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 5. Januar 2026 um 18:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde bei mir kein gültiger Wahlvorschlag für die Ausländerbeiratswahl eingereicht. Die Wahl des Ausländerbeirats ist daher gem. § 86a Hessische Kommunalwahlordnung i. V. m. § 86 Abs. 1 Satz 3 1. HS Hessische Gemeindeordnung abzusagen.
Die Einrichtung eines Ausländerbeirats entfällt gem. § 86 Abs. 1 Satz 3 2. HS Hessische Gemeindeordnung für die Dauer der Wahlzeit. Statt des Ausländerbeirats ist durch die Gemeinde für die Dauer der Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.