Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) hatte mit Beschluss Nr. 5.1 vom 11.09.2025 eine Änderung und Erweiterung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 der Kreisstadt Homberg (Efze) im Bereich der Hersfelder Straße zur Ausweisung zweier Sondergebiete Einzelhandel im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Dieses Verfahren sagt aus, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13 a, Abs. 2 Nr. 2 BauGB nur durch eine Berichtung anzupassen ist.
Die Änderung und Erweiterung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 ist am 12.12.2025 in Kraft getreten.
Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) hat daher mit Beschluss Nr. 6 vom 15. Januar 2026 eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes um eine Änderung Nr. 30 für den Bereich der Änderung und Erweiterung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 59 beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes in Kraft.