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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. I S. 434) ergeht folgende Verfügung:

§ 1

Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Homberg (Efze) aus Anlass der Veranstaltung „HOMBERGER OSTERMARKT “

am Sonntag, dem 22. März 2026,

in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr

für die nachstehend aufgeführten Straßen freigegeben:

-

Marktplatz

-

Untergasse (Einmündung Westheimer Straße bis Abzweig Entengasse)

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Westheimer Straße

-

Ziegenhainer Straße bis Einmündung Bindeweg

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in „Homberg aktuell“ in

Kraft.

Begründung:

Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.

Die Kreisstadt Homberg (Efze) ist auch Mitglied des internationalen Städte-Netzwerks „CITTASLOW“. – Daran knüpfen sich zahlreiche Ideen und Ziele, die wir mit dem HOMBERGER OSTERMARKT weiter fördern wollen.

Am 22. März 2026 findet wieder unser regionaler, österlicher- und frühlingshafter Innenstadt-Markt statt, der für alle Bevölkerungsgruppen unserer Stadt aber natürlich auch für externe Besucher*innen, wieder ein attraktiver Anlass sein wird, Homberg (Efze) zu besuchen.

„CITTASLOW-Inhalte“ die wir hier auch mit diesem HOMBERGER OSTERMARKT transportieren wollen, sind Gastfreundschaft, qualitätsorientierte Gastronomie, Weltoffenheit, Kultur, Tradition und regionaltypische Produkte, kurze Wege, traditionelle Herstellung und nicht zuletzt die Förderung regionaler Identität.

Der Markttag beginnt um 11:00 Uhr in der gesamten Innenstadt, das heißt in der Westheimer Straße, Marktplatz, Untergasse und oberen Ziegenhainer Straße.

Etwa 50 österliche Stände mit Kunsthandwerk, Handwerk, regionaler Gastronomie und vielem mehr bieten den Besucher*innen eine bunte Angebotsvielfalt und laden zum Stöbern und Verweilen ein:

Traditionelle Handwerker*innen und Kunsthandwerker*innen aus der Region bieten ihre Produkte - ihr „Handwerk zum Anfassen“ an. Regionale Köstlichkeiten warten auf die Besucher*innen.

Die zentrale Bühne am Marktplatz ist wieder der richtige Ort für ein passendes

Live-Musikprogramm. Ein witziger Walkact sorgt an verschiedenen Stellen der

Stadt für Überraschungen.

Durch die aktive Beteiligung der anliegenden Einzelhändler*innen und Unternehmen wird auch der Bereich der oberen Ziegenhainer Straße festlich bespielt. Der Veranstaltungsbereich ist in der Marktzeit geprägt durch eine österlich-frühlingshafte Dekoration, die Angebote der Beschicker*innen und das musikalische und soziale Begleitprogramm für Erwachsene und Kinder.

Im Rahmen des HOMBERGER OSTERMARKTES ist auch ein verkaufsoffener

Sonntag geplant, der die gebotene Auswahl und Attraktivität für die Besucher*innen noch zusätzlich vergrößert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze), Rathausgasse 1 in 34576 Homberg (Efze) einzulegen.

34576 Homberg (Efze), 28. November 2025
Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze)
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister