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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.

für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ im Bereich der Berliner Straße;

hier: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 08. Februar 2024 die die Änderung Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Planung sollen die Stützpunktfeuerwehr Homberg und die Feuerwehr Holzhausen an einem Standort gebündelt werden. Hierzu ist die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes mit Nebenanlagen vorgesehen.

Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom

15. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Technische Dienste, Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze) sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Planentwurf und die Begründung mit dem Entwurf zum Umweltbericht und schalltechnischem Gutachten vom Büro IBAS sind auch über die Internetseite der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Datei abrufbar:

https://www.homberg-efze.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/ laufende-bauleitplanungsverfahren/bebauungsplan-nr-5

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht die öffentliche Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB ersetzt.

Alle Bürgerinnen und Bürger und Interessenvereinigungen können sich zu dem Plan äußern.

Dieses Verfahren beschränkt nicht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung Bedenken und Anregungen schriftlich vorzubringen.

Homberg (Efze), den 04.12.2025 Der Magistrat
- FB II/1 Techn. Dienste -
gez. Dr. Nico Ritz
Bürgermeister