Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
hier: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 08. Februar 2024 die die Änderung Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Planung sollen die Stützpunktfeuerwehr Homberg und die Feuerwehr Holzhausen an einem Standort gebündelt werden. Hierzu ist die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes mit Nebenanlagen vorgesehen.
Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom
15. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Technische Dienste, Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze) sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Planentwurf und die Begründung mit dem Entwurf zum Umweltbericht und schalltechnischem Gutachten vom Büro IBAS sind auch über die Internetseite der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Datei abrufbar:
https://www.homberg-efze.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/ laufende-bauleitplanungsverfahren/bebauungsplan-nr-5
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht die öffentliche Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB ersetzt.
Alle Bürgerinnen und Bürger und Interessenvereinigungen können sich zu dem Plan äußern.
Dieses Verfahren beschränkt nicht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung Bedenken und Anregungen schriftlich vorzubringen.