Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Verbandsversammlung am 7. November 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 288.118,00 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 288.118,00 Euro |
| mit einem Saldo von im außerordentlichen Ergebnis | 0,00 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.200.000,00 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 Euro |
| mit einem Saldo von | 0,00 Euro |
| mit einem Saldo von | 1.200.000,00 Euro |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.200.000,00 Euro |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Investitionen) auf | 0,00 Euro |
| mit einem Saldo von | 0,00 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Darlehen) auf | 0,00 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) auf | 1.195.250,00 Euro |
| mit einem Saldo von | -1.195.250,00 Euro |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 4.750,00 Euro |
festgesetzt.
Investitionskredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Beiträge der Verbandsmitglieder werden nach § 18 Abs. 3 der Verbandssatzung festgesetzt.
Diese betragen im Haushaltsjahr 2024 — 96.685,00 Euro
Die Verbandsumlage wird aufgeteilt in zwei Posten:
An der Verwaltungs- und Betriebskostenumlage sowie der Investitions- und Kapitalumlage in Höhe von 75.000 Euro beteiligen sich die Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilen:
| Stadt Schwarzenborn | 10 % = | 7.500,00 Euro | |
| Stadt Homberg/Efze | 30 % = | 22.500,00 Euro | |
| Gemeinde Knüllwald | 60 % = | 45.000,00 Euro | |
| Teilsumme | 100 % = | 75.000,00 Euro | |
An der Umlage für die Mitgliedschaft im virtuellen Gründerzentrum in Höhe von 21.685 Euro beteiligen sich die Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilen:
| Stadt Schwarzenborn | 10 % = | 2.168,50 Euro | |
| Stadt Homberg/Efze | 60 % = | 13.011,00 Euro | |
| Gemeinde Knüllwald | 30 % = | 6.505,50 Euro | |
| Teilsumme | 100 % = | 21.685,00 Euro | |
| Somit betragen die Gesamtsummen der Verbandsumlage für die Verbandsmitglieder: | |||
| Stadt Schwarzenborn | = | 9.668,50 Euro | |
| Stadt Homberg/Efze | = | 35.511,00 Euro | |
| Gemeinde Knüllwald | = | 51.505,50 Euro | |
| Gesamt | = | 96.685,00 Euro | |
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.
Ein Stellenplan wird nicht beschlossen.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643,647-649,65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.
Mittel aus allen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig und grundsätzlich übertragbar.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, die Aufsichtsbehörde hat den Haushalt 2024 zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024 in der Verbandskasse, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), im 1. Obergeschoss zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Freitag | von 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Neben dieser gesetzl. vorgeschriebenen Form der Einsichtnahme ist je eine Ausfertigung der Haushaltssatzung für die interessierte Bevölkerung während der jeweiligen Öffnungszeiten auch in den Rathäusern der Gemeinde Knüllwald und der Stadt Schwarzenborn ausgelegt.