Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -42.576.574 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 42.406.574 EUR |
| mit einem Saldo von | -170.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | -170.000 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.516.151 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.847.016 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -12.924.254 EUR |
| mit einem Saldo von | -8.077.238 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.725.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -2.543.959 EUR |
| mit einem Saldo von | 5.181.041 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -380.046 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.725.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 450 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Hiermit erteile ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Efze) für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
7.725.000 EUR
(in Worten: „sieben Millionen
siebenhundertfünfundzwanzigtausend Euro“).
Gemäß § 103 Abs. 2 HGO.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 12. Februar bis einschließlich 20. Februar 2024 im Rathaus, Abteilung Kämmerei. Rathausgasse 1, Zimmer 18, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Hinweis: Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ einzusehen.