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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024 und Genehmigung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-42.576.574 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

42.406.574 EUR

mit einem Saldo von

-170.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

-170.000 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.516.151 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.847.016 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-12.924.254 EUR

mit einem Saldo von

-8.077.238 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.725.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-2.543.959 EUR

mit einem Saldo von

5.181.041 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-380.046 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.725.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

450 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

390 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Homberg (Efze), 18.12.2023
Der Magistrat
Dr. Nico Ritz, Bürgermeister
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Efze) für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

7.725.000 EUR

(in Worten: „sieben Millionen

siebenhundertfünfundzwanzigtausend Euro“).

Gemäß § 103 Abs. 2 HGO.

Homberg, 30.01.2024
gez. Becker,
Landrat
Siegel

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 12. Februar bis einschließlich 20. Februar 2024 im Rathaus, Abteilung Kämmerei. Rathausgasse 1, Zimmer 18, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Hinweis: Die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/haushalt-finanzen/ einzusehen.

Homberg, den 31. Januar 2024
Der Magistrat
Dr. Nico Ritz, Bürgermeister