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Ausgabe 22/2026
Allgemeine Nachrichten
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Vortrag "Testament, Übergabe und Vorsorgeregelungen TÜV" am 1. Juni

Vortragsveranstaltung bei der Kreisvolkshochschule, Lernort Kirkel

Die Kreisvolkshochschule Saarpfalz-Kreis, Lernort Kirkel, lädt für Montag, den 1. Juni, um 19 Uhr zu einem Vortrag über „Testament, Übergabe und Vorsorgeregelungen - TÜV“ ins Feuerwehrhaus in Altstadt ein. Referenten sind die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Fries & Herrmann, Blieskastel.

Zum Inhalt: Bekanntlich muss der Pkw alle zwei Jahre zum TÜV gebracht werden, damit gewährleistet ist, dass technisch alles in Ordnung ist und kein Unfall passieren kann. Sollte man mit den eigenen Angelegenheiten in vermögensrechtlicher und persönlicher Hinsicht nicht ebenso sorgsam umgehen? Vielfach werden die Gedanken daran, was passiert, wenn man – ggf. auch nur vorübergehend – nicht mehr entscheidungsfähig ist, leider gerne verdrängt.

Noch mehr trifft das auf den Gedanken an den eigenen Tod zu. Bekanntlich erleidet aber niemand deshalb einen Unfall, weil er Vorsorgevollmachten erstellt hat und niemand stirbt früher, weil er testamentarisch vorgesorgt hat. Schlimm können aber die Konsequenzen sein, wenn ein Unfall oder ein Todesfall passiert, ohne vorgesorgt zu haben.

Der Vortrag gibt in leichtverständlicher Weise ein Überblick über eine geordnete Vermögensvorsorge für jeden. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Rückfragen an: Leiter des KVHS-Lernorts Kirkel, Willi Habermann, Tel. (06841) 89196, oder online unter www.kvhs-saarpfalz.de.