Unser Grundgesetz hat 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ermöglicht – eine Erfolgsgeschichte. Bürgerinnen und Bürger feierten dies mit einem Demokratiefest in Berlin.
Vor genau 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft – zwischen Reichstag, Bundeskanzleramt und Spree haben Bürgerinnen und Bürger drei Tage lang ein Demokratiefest Fest zu seinen Ehren gefeiert.
Welche Bedeutung hat das Grundgesetz für unser Land? Mit dieser Frage startete der Bürgerdialog. „Das Grundgesetz ist in einer Situation beschlossen worden, in der der Zweite Weltkrieg gerade erst zu Ende war“, sagte Kanzler Scholz. Es sei etwas Besonderes, dass das völlig zerstörte Deutschland die Demokratie aufbauen konnte – und dass sie jetzt schon seit 75 Jahren funktioniert und mittlerweile auch seit fast 35 Jahren gemeinsam im wiedervereinigten Deutschland.
Das Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkrieges und der unfassbaren Gräueltaten der Nationalsozialisten. Die ersten Richtlinien für eine Verfassung entwickelte im August 1948 eine Gruppe von Politikern und Rechtsexperten auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern. Dieser sogenannte Verfassungskonvent legte in nur knapp zwei Wochen den Grundstein für unser Grundgesetz.
Am 1. September 1948 trat dann der sogenannte „Parlamentarische Rat“ in Bonn zusammen. Dieser bestand aus stimmberechtigten Abgeordneten der deutschen Länder sowie Vertretern West-Berlins. Darunter 66 Männer und vier Frauen, weshalb wir heutzutage von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sprechen. Sie hatten die Aufgabe eine konkrete Verfassung für den neuen Staat auszuarbeiten. Leitgedanke dabei war: Es sollten all die Fehler der Weimarer Republik vermieden werden, die zum Untergang der Demokratie beigetragen hatten. So grausame Verbrechen, wie sie im NS-Staat begangen wurden, sollten nie wieder möglich sein.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Rates war der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates diskutierten fast neun Monate, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen. Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges – am 8. Mai 1949 – verabschiedete der Parlamentarische Rat dann das Grundgesetz.
In den folgenden Tagen wurde das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ durch elf der zwölf Landesparlamente und durch die westlichen Siegermächte genehmigt.
Am 23. Mai 1949 erfolgte mit der Verkündung des Grundgesetzes die Gründung des neuen Staates. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz war am Anfang eigentlich eine Art Übergangslösung. Es sollte eine stabile Basis bis zur vollständigen Wiedervereinigung des deutschen Volkes sein. Dies brachte der parlamentarische Rat mit dem Namen „Grundgesetz“ und in der Präambel zum Ausdruck: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 traten die fünf neuen Bundesländer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Der Name „Grundgesetz“ stand inzwischen für Freiheit, Gleichheit und Frieden und wurde deshalb auch im wiedervereinigten Deutschland beibehalten.
Das Grundgesetz verankert eine Reihe von Grundrechten, die den Bürgern fundamentale Freiheiten und Schutz garantieren. Diese Rechte umfassen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Freiheit der Meinungsäußerung, Presse- und Informationsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und das Erbrecht.
Die Grundrechte sind in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes festgeschrieben und dienen als unmittelbar geltendes Recht, das die Beziehung zwischen Staat und Bürgern regelt und dem Schutz des Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen dient. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Verfassungsordnung und spiegeln die Werte einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft wider.