Das Fronleichnamsfest ist ein Hochfest im Kirchenjahr der katholischen Kirche, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird. Die Bezeichnung Fronleichnam leitet sich vom mittelhochdeutschen vrône lîcham „des Herren Leib“ ab. In der Liturgie heißt das Fest Hochfest des Leibes und Blutes Christi. Fronleichnam wird am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest begangen, also am 60. Tag nach dem Ostersonntag, und fällt somit frühestens auf den 21. Mai und spätestens auf den 24. Juni. Der Donnerstag als Festtermin steht in enger Verbindung zum Gründonnerstag und der damit verbundenen Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus selbst beim letzten Abendmahl. Wegen des stillen Charakters der Karwoche erlaubt der Gründonnerstag keine prunkvolle Entfaltung der Festlichkeit. Aus diesem Grund wurde das Fest Fronleichnam bei seiner Einführung auf den Donnerstag der zweiten Woche nach Pfingsten gelegt. In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen und Thüringen.