Die IGBCE Ortsgruppe Blieskastel wünscht euch und eure Familie zum neuen Jahr Gesundheit, Glück, Erfolg und Zufriedenheit.
Die wichtigsten Änderungen für 2026
Mindestlohn und Minijob
Für viele Beschäftigte ist es eine gute Nachricht: Zum 01.01.2026 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Damit einhergehend steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro brutto monatlich.
Mehr Netto durch höhere Freibeträge
Dazu gehört der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt (für Ledige, Ehepaare mit 24.696 Euro das Doppelte; 2025 war der Grundfreibetrag mit 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete etwas geringer).
Rentenerhöhung 2026
Die ersten Schätzungen zur Rentenerhöhung sind veröffentlicht: Rentner können ab dem 01.07.2026 mit einer Erhöhung von 3,7 Prozent rechnen. So prognostiziert es ein Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht. Wie hoch die Erhöhung jedoch tatsächlich ausfällt, legt das Kabinett im Frühjahr fest.
Aktivrente
Die Aktivrente 2026 ist eine neue Regelung, die es Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, ermöglicht, monatlich 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen zu dürfen, wenn sie weiterarbeiten.
Bis 19. Januar: Umtauschpflicht für alte Führerscheine
Bis Anfang 2026 müssen viele alte Führerscheine ersetzt werden. Das betrifft alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Dazu sollten sich Betroffene rechtzeitig an die Führerscheinstelle ihres Wohnortes wenden.
Bis 31. März: Frist zur Schwerbehindertenanzeige
Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl sind einige Betriebe verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Menschen mit anerkannter Behinderung zu beschäftigen. Ob und wie viele Schwerbehinderte beschäftigt werden, müssen Betriebe jedes Jahr bis zum 31. März der Bundesagentur für Arbeit melden. Wer den Anteil nicht erfüllt, zahlt eine sogenannte Ausgleichsabgabe, wie das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes vorschreibt.
Gastronomie: Mehrwertsteuer nur noch 7 Prozent für Speisen
Eine weitere Neuerung soll die Gastronomie entlasten: Ab dem 1. Januar wird die Umsatzsteuer in der Gastronomie von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt. Davon profitieren in erster Linie Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter und Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Bei Getränken bleibt der bisherige Prozentsatz von 19 Prozent.
Kindergeld steigt auf 259 Euro
Familien bekommen ab Januar 2026 vier Euro mehr Kindergeld. Pro Kind und pro Monat stehen Familien künftig 259 Euro zur Verfügung – statt wie zuvor 255 Euro.
Deutschlandticket: Preis steigt
Zum neuen Jahr steigt der Preis für das Deutschlandticket der Deutschen Bahn. Wer bundesweit mit der Bahn im Nah- und Regionalverkehr unterwegs ist, zahlt künftig 63 statt 58 Euro. Darauf hat sich Mitte September die Verkehrsministerkonferenz (VMK) geeinigt.
Änderungen für Pendler: Einheitliche Pauschale von 38 Cent
Wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann künftig 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen