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Ausgabe 44/2025
Allgemeine Nachrichten
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am 6. November

Die Kreisvolkshochschule (KVHS) Saarpfalz-Kreis bietet einen Vortrag über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Der Fachanwalt für Erbrecht, Klaus Hermann, spricht über diese Themen am Donnerstag, dem 6. November, um 19 Uhr in der KVHS in Blieskastel, Am Schloß 11 (ehemaliges Internat).

Was passiert, wenn man die Dinge nicht mehr selbst erledigen kann? Was ist, wenn man eines Tages auf die Hilfe anderer angewiesen ist? Mit einer Vorsorgevollmacht kann man in guten Zeiten festlegen, wer später helfen darf. Selbst der Ehepartner und eigene Kinder dürfe ohne Vollmacht nicht vertreten. Hat man keinen Bevollmächtigten, wird vom Gericht ein Betreuer zugewiesen. Auch eine Patientenverfügung ist von immenser Wichtigkeit, damit man selbst bestimmen kann, ob und in welchen Situationen eine Behandlung abgebrochen werden kann. Der Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit und Eindeutigkeit einer Patientenverfügung. Insbesondere viele Ankreuzformulare und Internetvordrucke genügen diesen Anforderungen nicht (mehr). Der Vortrag ist kostenfrei.

Eine Anmeldung ist zu allen Kursen und Vorträgen der KVHS erforderlich. Weitere Informationen gibt es unter www.kvhs-saarpfalz.de, Tel. (06842) 9243-10 oder per E-Mail an kvhs@saarpfalz-kreis.de.