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mein Mandelbachtal
Ausgabe 46/2024
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Am 17. November hat das Zollmuseum in Habkirchen wieder geöffnet

An Volkstrauertag, am Sonntag, 17. November, hat das Zollmuseum Habkirchen wieder für Besucher in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr wieder geöffnet. Der Eintritt ist frei. Fast auf den Tag genau vor 60 Jahren, am 1. November 1964, mussten die Habkircher Zollbeamten, wie schon so oft vorher, ihre Sachen packen und umziehen. Das Habkircher Zollamt war zu dieser Zeit ein deutsch-französisches Gemeinschaftszollamt, in dem auch die französischen Zöllner ihren Dienst verrichteten. Also mussten auch sie ihre Sachen packen. Das neue Zollamt befand sich ca. 500 m flussabwärts hinter einer neu gebauten Brücke über die Blies. Es war eine größere Dienststelle, in der ab diesem 1. November 1964 die deutschen und die französischen Zollbeamten wiederum gemeinsam ihren Dienst verrichteten.

Da sie sich auf französischem Boden befand führte das neue Zollamt Habkirchen fortan den Namen „Deutsches Zollamt Frauenberg“. Es befand sich an der D 974, die auf deutscher Seite in die neue B423 mündet, und war aufgrund des immer stärker werdenden Verkehrsaufkommens, besonders auch des gewerblichen Güterverkehrs, eine sehr sinnvolle Entscheidung.

Ab diesem 1. November 1964 existierte deshalb der Begriff „Zollamt Habkirchen“ nicht mehr. Ein Begriff, der fast 200 Jahre Bestand hatte und nicht zuletzt wegen der deutsch- französischen Grenzgeschichte in einem sehr bewegten Zeitfenster lag.

In der heutigen Blieskasteler Straße war bis zu diesem 1. November 1964 ein sehr reger Verkehr zu beobachten. Es gab neben einem Wirtshaus mehrere Geschäfte und auch eine - für diese Zeit - große Tankstelle. Durch den Wegfall des Durchgangsverkehrs wurde das geschäftliche Treiben stark reduziert und es kehrte eine ungewohnte Ruhe in dieser länderübergreifenden Straße ein.

Für die Gewerbetreibenden bedeutete die Verlegung des Zollamtes ein herber finanzieller Verlust. Der Großteil der Habkircher Bevölkerung begrüßte allerdings die Verlegung des Zollamtes, da jetzt der ganze Verkehr in Richtung Blieskastel über die neue Umgehungsstraße geleitet wurde.

Allerdings gab es auch eine gravierende Veränderung. Mit dem Wegfall des Zollamts Habkirchen wurde der „alte Zoll“, wie die alte Brücke ab 1. November 1964 hieß, zu einem „Nicht allgemein zugelassenen Grenzübergang“. Die Grenze konnte an dieser Stelle nur noch von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr passiert werden und ein Warenverkehr war hier nicht erlaubt.

Wer es trotzdem probierte und von einer Zollstreife an der alten Brücke außerhalb der Öffnungszeiten beim Grenzübertritt angetroffen wurde, musste wegen illegalem Grenzübertritt 20,00 DM bezahlen. Nur eine mitgeführte Ausnahmegenehmigung, ausgestellt vom Hauptzollamt Saarbrücken und vom Grenzschutzamt Saarbrücken, setzte diese Bestimmung außer Kraft. Heute, 60 Jahre später, kann man sich solche Bestimmungen nicht mehr vorstellen. Das Vereinte Europa hat doch einiges verändert.

Das Zollmuseum Habkirchen hat an jedem 3. Sonntag im Monat von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Gerne können auch kostenlose Führungen außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Museumsleiter Herrn Franz-Josef Fries freut sich auf ihren Besuch. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Franz-Josef Fries unter Tel. 06804-6871 oder 0171-8763579.