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mein Mandelbachtal
Ausgabe 47/2024
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Wem gedenken wir an Totensonntag?

Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, ist der letzte Sonntag im evangelischen Kirchenjahr und liegt eine Woche vor dem ersten Advent. In diesem Jahr begehen wir ihn am 24. November. Obgleich er kein Feiertag ist, wurde der Totensonntag ist in allen deutschen Bundesländern besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze aller Bundesländer außer Hamburg bestimmen den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag oder als „stillen Tag“, für den besondere Einschränkungen gelten.

Der Volksmund verwendet die Bezeichnung Totensonntag, die evangelischen Kirchen in Deutschland benutzen die Begriffe Ewigkeitssonntag und Gedenktag der Entschlafenen für das Totengedenken. Der Tod ist für die Christen zwar das Ende des irdischen Lebens, doch wird dies, wie auch an vielen Stellen in der Bibel geschrieben steht, in der Perspektive der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten gesehen.

In den meisten evangelischen Kirchen werden in den Gottesdiensten den Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht. Die Namen aller Verstorbenen aus der Gemeinde werden vorgelesen, die Angehörigen für diesen Gottesdienst teilweise extra dazu eingeladen. In manchen Kirchen wird anschließend auch ein Abendmahl gefeiert.

Der Ursprung dieses Gedenktages findet sich bei König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, der durch Kabinettsorder vom 17. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem ersten Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ bestimmte. Etwas später übernahmen die anderen evangelischen Landeskirchen diese Bestimmung.

Aus Rücksichtsnahme auf die Toten werben kirchliche Kreise dafür, erst in der Woche vor dem ersten Advent mit der Weihnachtsbeleuchtung und den Weihnachtsmärkten zu beginnen.