Der Verkehrsverein Mandelbachtal hat am Freitag, 29. November, wieder Bürgerinnen und Bürger aus allen Ortsteilen der Gemeinde Mandelbachtal zu einer Bildungsfahrt eingeladen. Innerhalb weniger Tage waren alle Plätze im Bus völlig ausgebucht. Thema der Bildungsfahrt ist diesmal das Thema "Die vierte Gewalt – Die wichtige Rolle der freien Presse in der Demokratie".
Wenn es um Zeitungen, Journalisten und ihre Arbeit geht, wird oft von der Vierten Gewalt gesprochen. Gemeint ist damit, dass wichtige Medien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio und Internet einerseits über das Handeln des Staates und seiner Institutionen informieren sollen. Andererseits kontrollieren die Medien durch ihre Berichterstattung auch das staatliche Handeln.
Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit dem staatlichen Handeln auseinanderzusetzen. Diese Kontrolle der Regierenden durch die freien Medien ist ein wesentlicher Grundzug von demokratischen Gesellschaften.
Aber warum spricht man von der „vierten" Gewalt? Als der französische Philosoph Montesquieu vor mehr als 200 Jahren über die staatliche Gewalt nachdachte, erkannte er dort drei Gewalten: Exekutive (das ist die „ausführende Gewalt“, die Verwaltung), Legislative (das ist die gesetzgebende Gewalt, also das Parlament) und Judikative (das ist die rechtsprechende Gewalt, also die Justiz). Diese drei Gewalten sollten sich in einem demokratischen Staat gegenseitig kontrollieren.
Einen solchen staatlichen Auftrag haben die Medien nicht. Sie werden dennoch oft als „Vierte Gewalt“ bezeichnet, weil sie einen so starken kontrollierenden Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Gerade weil sie so viel Einfluss haben, müssen sie aber auch verantwortungsvoll damit umgehen. Faire Berichterstattung und ehrliche Information, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlt, sind Voraussetzungen dafür, dass die Medien ihrer Rolle als „Vierte Gewalt“ auch gerecht werden können.
Das Grundgesetz garantiert allen Medien die Pressefreiheit. In Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes steht: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Unter Presse versteht man zwar eigentlich nur Zeitungen und Zeitschriften. Trotzdem ist der Begriff heutzutage weiter gefasst und die Pressefreiheit garantiert die Freiheit aller Medien. Alle Medien können ihre Meinung sagen und ohne Einschränkungen über alle Themen berichten. Medien nennt man alle Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Fernsehen und das Radio.
Die Menschen, die Medien machen, entscheiden also selbst über welche Themen sie berichten. Sie entscheiden auch darüber, wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen. Die Medien dürfen über alles berichten.
Auch der Rundfunk ist als Medium und Faktor der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung unverzichtbar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht seit 1985 das sogenannte Duale System, d.h. ein Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk.
Im Rahmen dieses dualen Rundfunksystems ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die „Grundversorgung“ für alle aus einem umfassenden Programmangebot aus Informationen, Bildung, Unterhaltung und Kultur anzubieten. Dieses Programmangebot ist erforderlich, weil privater Rundfunk entweder aus Werbeeinnahmen oder mittels Pay-TV finanziert wird und damit von Einschaltquoten, bzw. der Zahl der bezahlenden Zuschauer abhängig ist.
Ein von der Verfassung gefordertes umfassendes und unabhängiges Programmangebot, das auch die Interessen von Minderheiten abdeckt, kann daher nur der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten.
Der Saarländische Rundfunk (SR) in Saarbrücken ist Teil dieses gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eines der Mitglieder der ARD. Er ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die Landesrundfunkanstalt des Saarlands. Vom Funkhaus auf dem Halberg in Saarbrücken werden die drei Rundfunkprogramme SR1, SR2 und SR3 sowie die Beiträge des SR-Fernsehens gesendet.
Im Rahmen der Bildungsfahrt des Verkehrsverein Mandelbachtal kommen die Teilnehmer ins direkten Gespräch mit dem Intendanten des Saarländischen Rundfunks und bei Führungen durch das Funkhaus Halberg in Saarbrücken und das Deutsche Zeitungsmuseum in Wadgassen durch Fachleute kann man einen umfassenden Einblick in das Wesen der Pressefreiheit und des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks werfen.
Der moderne Reisebus von Fortuna Reisen holt die Teilnehmer am
Freitag, 29. November 2024, zur gemeinsamen Fahrt nach Saarbrücken in den Ortsteilen zu folgenden Zeiten ab:
8.00 Uhr: Abfahrt bei Fortuna Reisen Bliesmengen-Bolchen
8.05 Uhr: Bliesmengen-Bolchen, Bliestalhalle
8.15 Uhr: Habkirchen, Blieskasteler Straße (Fahrtrichtung Blieskastel)
8.20 Uhr: Wittersheim, Gartenstraße
8.30 Uhr: Erfweiler-Ehlingen, Ehemalige Volksbank Rubenheimer Straße
8.35 Uhr: Erfweiler-Ehlingen, Friseurladen Rubenheimer Straße
8.45 Uhr: Ormesheim, Theo-Carlen-Platz
8.55 Uhr: Ommersheim, Weiher (Fahrtrichtung Heckendalheim)
9.00 Uhr: Ommersheim, Brunnen (Fahrtrichtung Heckendalheim)
9.05 Uhr: Ommersheim, Friedhof
9.10 Uhr: Heckendalheim, Dorfplatz (Fahrtrichtung St. Ingbert)
9.20 Uhr: Ensheim, Bischof-Eich-Straße
Die Teilnehmer werden gebeten mindestens 10 Minuten früher an der Haltestelle zu sein, falls der Bus früher als kalkuliert ankommt, damit keine Wartezeiten eintstehen.