Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2022 und der Gemeinderat am 26.01.2022 der Einebnung von Grabstätten zu unterschiedlichen Einebnungsterminen zugestimmt.
Für 11 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Juli 1997 bis April 1998 ist die Einebnung ab Mai 2023 vorgesehen.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpigen vom 10. und 17. Februar 2023 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Rasengrabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 02. Mai 2023 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. April 2023 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.