Versammlung der Jagdgenossenschaft Marpingen I
Am Samstag, den 25. März 2023, 16.00 Uhr, findet in der Gaststätte Beate´s Pilsstube die satzungsgemäße Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Marpingen I statt.
| 1) | Begrüßung und Eröffnung; Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2) | Bericht des Jagdvorstehers und Genehmigung der Jahresrechnungen 2019-2022 (Haushalts- und Vermögensrechnung) |
| 3) | Bericht der Jagdpächter über die abgelaufenen Jagdjahre 2019-2022 |
| 4) | Wahl einer / einer Versammlungsleiterin / Versammlungsleiters |
| 5) | Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenverwaltung |
| 6) | Übertragung von Aufgaben an die Gemeinde Marpingen/Gemeindekasse nach § 19 der Genossenschaftssatzung |
| 7) | Neuwahlen eines Jagdvorstandes gem. § 8 der neuen Satzung |
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| a) Jagdvorsteher |
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| b) stellvertretender Jagdvorsteher |
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| c) bis zu 5, mindestens jedoch 3 Beisitzer |
| 8) | Wahl von 2 Kassenprüfern gem. § 12 der Satzung |
| 9) | Anträge an die Genossenschaftsversammlung |
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| a) Antrag des JP Schmitt auf vorzeitige Beendung des Pachtverhältnisses |
| 10) | Beratung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2022/2023 |
| 11) | Verschiedenes |
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Marpingen I werden zu dieser Versammlung eingeladen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Das Grundflächenverzeichnis wird gem. § 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Marpingen II zwei Wochen vor der Genossenschaftsversammlung im Rathaus der Gemeinde Marpingen, Raum 0.06 zur Einsicht durch die Jagdgenossen ausgelegt.
Die Sitzung des Genossenschaftsausschusses beginnt um 15.00 Uhr.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.