Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird auf Grund einer Laufveranstaltung aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Ab Sonntag, den 02.04.2023 wird von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Parkplatzfläche vor dem Bereich des Bergmannkreuzes gesperrt. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |