Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 und der Gemeinderat am 24.05.2023 der Einebnung von Grabstätten zugestimmt.
Für 20 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von April 1998 bis März 1999 und für 15 Einzelgrabstätten mit strenger Gestaltung aus dem Belegungszeitraum von Oktober 1997 bis März 1999 ist die Einebnung ab Mai 2024 vorgesehen.
Die weiteren 6 Rasengrabstätten dieser Reihe werden nach Ablauf der Mindestruhezeit im September 2024 eingeebnet.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen vom 02. und 09. Februar 2024 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Rasengrabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 02. Mai 2024 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. April 2024 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.