In der Gemeinde Marpingen (10.017 Einwohner zum 18.12.2023) ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle
zum 01. Oktober 2024 neu zu besetzen.
Die Amtszeit endet gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 56 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) mit Ablauf des 30.09.2034.
Unabhängig davon bildet gemäß § 120 des Saarländischen Beamtengesetzes für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit, die von den Bürgern gewählt sind, das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung (SKomBesVO) nach Besoldungsgruppe A 16. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit durch Beschluss des Gemeinderates zulässig. Wird das Amt der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters auf Grund einer Wiederwahl weitergeführt, so erfolgt die Besoldung nach der höheren der in § 2 Absatz 1 SKomBesVO zugelassenen Besoldungsgruppe.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt.
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem sind die Vorschriften für die Einreichung von Wahlvorschlägen gemäß § 76 des Kommunalwahlgesetzes zu beachten.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Marpingen am 09. Juni 2024 in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am 23. Juni 2024 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt auch die Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.
Der Gemeindewahlleiter hat in der Ausgabe Nr. 1/2/2024 des Amtlichen Bekanntmachungsblattes der Gemeinde Marpingen (Marpinger Nachrichten/Erscheinungsdatum: 12. Januar 2024) zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
Den Bewerberinnen oder Bewerbern werden auf Wunsch die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und die zur Einreichung eines Wahlvorschlages notwendigen Formulare durch den Gemeindewahlleiter zugestellt.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien, Nachweis des beruflichen Werdegangs) sind bis zum 04. April 2024 unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2024“ an die Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen, zu richten.