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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab Juni 2024

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 09.02.2024 und der Gemeinderat am 28.02.2024 der Einebnung von Grabstätten ab Mai 2024 zugestimmt.

Für 17 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von April 1998 bis März 1999, 6 + 1 Einzelgrabstätten aus dem Belegungszeitraum von April 1998 bis März 1999 ist die Einebnung ab Juni 2024 vorgesehen.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 15. Juni 2024 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 14. Juni 2024 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.

Marpingen im März 2024
Der Bürgermeister
- Volker Weber –
Bürgermeister