Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Urnen 15 Jahre.
Somit endet die Mindestruhezeit von Urnen in den Urnenwandkammern mit Belegungszeitraum bis Mai 2011.
Damit die Urnenwandkammern nochmal neu belegt werden können, werden die Urnen aus diesen Kammern voraussichtlich ab 18. Mai 2026 durch den Gemeindebauhof entnommen und an geeigneter Stelle auf dem gleichen Friedhof anonym in würdiger Weise beigesetzt.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 30. Januar und 6. Februar 2026 hingewiesen.
Die Angehörigen werden gebeten, sich bis zum 13. Mai 2026 bei der Verwaltung zu melden, sollten eine Übergabe der beschrifteten Urnenwandplatten gewünscht sein. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gehen alle Urnenwandplatten in das Eigentum der Gemeinde über und werden durch die Gemeinde entsorgt.