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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab 4. Mai 2026

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von Grabstätten ab 4. Mai 2026 zugestimmt.

Somit ist eine Einebnung ab 04. Mai 2026 für 11 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Oktober 2000 bis April 2001 und für 2 Einzelgrabstätten mit Belegung vom November 2000 und März 2001 nach Ablauf der Mindestruhezeit vorgesehen.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 30. Januar und 6. Februar 2026 hingewiesen.

Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 04. Mai 2026 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. April 2026 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.

Marpingen im März 2026
- Volker Weber -
Bürgermeister