Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von Rasengrabstätten nach Ablauf der Mindestruhezeit zugestimmt. Somit werden 20 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Oktober 2000 bis April 2001 ab dem 4. Mai 2026 eingeebnet.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 30. Januar und 6. Februar 2026 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden ab 4. Mai 2026 voraussichtlich ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 03. Mai 2026 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.