Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) vom 29.05.1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsblatt I S. 1341) wird gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Marpingen vom 28.02.2024 folgende Änderung beschlossen:
§ 1 wird wie folgt geändert, wenn Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste in Theatern, Versammlungs- und Ausstellungsräumen sowie aus sonstiger Veranlassung auf Antrag gestellt worden sind.
§ 2 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der der Gemeinde Marpingen vom 26.01.2022 wird wie folgt neu gefasst:
| 1.2. | Gebühren für Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste auf Antrag (Theater- u. Zirkussicherheitswachen, Karneval usw.) |
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| 1.2.1. Wachhabender je Stunde — 12,41 EUR |
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| 1.2.2. Wachmann je Stunde — 12,41 EUR |
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen in Kraft.
Hinweis gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.