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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marpingen

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) vom 29.05.1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsblatt I S. 1341) wird gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Marpingen vom 28.02.2024 folgende Änderung beschlossen:

§ 1 wird wie folgt geändert, wenn Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste in Theatern, Versammlungs- und Ausstellungsräumen sowie aus sonstiger Veranlassung auf Antrag gestellt worden sind.

§ 2 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der der Gemeinde Marpingen vom 26.01.2022 wird wie folgt neu gefasst:

1.2.

Gebühren für Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste auf Antrag (Theater- u. Zirkussicherheitswachen, Karneval usw.)

1.2.1. Wachhabender je Stunde  —  12,41 EUR

1.2.2. Wachmann je Stunde  —  12,41 EUR

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen in Kraft.

Marpingen, den 28.02.2024
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
Gez. Volker Weber
(Siegel)

Hinweis gem. § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.