7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Marpingen nach § 45 des Gesetzes über Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland
Nach § 12 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 15.01.64 (Amtsblatt. S.64), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 15.06.2016 (Amtsblatt. S. 840) und § 45 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 29.11.2006 (Amtsblatt. S. 2207), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes Nr. 1859 vom 17.06.2015 (Amtsblatt. S. 454), wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Marpingen vom 28.02.2024 folgende Änderung beschlossen:
§ 1 Nr.6 wird wie folgt geändert, wenn Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste in Theatern, Versammlungs- und Ausstellungsräumen sowie aus sonstiger Veranlassung auf Antrag gestellt worden sind.
§ 2 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der der Gemeinde Marpingen vom 26.01.2022 wird wie folgt neu gefasst:
1.2. Gebühren für Feuersicherheitswachen und Ordnungsdienste auf Antrag (Theater- u. Zirkussicherheitswachen, Karneval usw.)
1.2.1. Wachhabender je Stunde 12,41 EUR
1.2.2. Wachmann je Stunde 12,41 EUR
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen in Kraft.
Hinweis gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.