Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 und der Gemeinderat am 24.05.2023 der Einebnung der Rasengrabstätten zugestimmt.
13 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von September 1999 bis April 2000 werden nach Ablauf der Mindestruhezeit im Mai 2025 eingeebnet.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853 9116425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 14. und 21. Februar 2025 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der 13 Rasengrabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 15.05.2025 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 14.05.2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.