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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „Oster-Marktes“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Am Mittwoch, den 16. April 2025 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 19.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“.

2.

Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Halteverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.

3.

Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“ wird für den Zeitraum aufgehoben.

4.

Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 - 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet.

Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.

3. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 25.März 2025
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
i.A.
(Pabst)