Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „Oster-Marktes“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Am Mittwoch, den 16. April 2025 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 19.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“. |
| 2. | Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Halteverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet. |
| 3. | Die Einbahnstraßenregelung der Straße „Am Dorfbach“ wird für den Zeitraum aufgehoben. |
| 4. | Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 - 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. |
Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
3. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.